ECLI:EU:C:2010:577•Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 4. Oktober 2010.#Vladimir Ivanov gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Klage aus außervertraglicher Haftung - Verlust einer Einstellungschance - Vorbehalt des Verfahrensmissbrauchs - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-532/09 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 4. Oktober 2010.#Vladimir Ivanov gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Klage aus außervertraglicher Haftung - Verlust einer Einstellungschance - Vorbehalt des Verfahrensmissbrauchs - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-532/09 P.
ECLI:EU:C:2010:577Eu Chamb 07 C04.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 30. September 2009, Ivanov/Kommission (T‑166/08), mit dem das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers auf Ersatz des Schadens, der ihm infolge einer Entscheidung der Kommission, ihn nicht als örtlichen Bediensteten im Bereich administrative und technische Hilfe bei der Delegation der Kommission in Sofia einzustellen, entstanden sein soll, abgewiesen hat – Eigenständigkeit der Klage aus außervertraglicher Haftung im Verhältnis zur Nichtigkeitsklage – Vorbehalt des Verfahrensmissbrauchs – Möglichkeit des Gerichts, sich von Amts wegen auf diese Regel zu berufen
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Herr Ivanov trägt die Kosten.
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