Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 6. Mai 2010.#Goldman Management Inc. gegen Europäische Kommission und Republik Bulgarien.#Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Unterlassung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Bulgarien einzuleiten - Unterlassung der bulgarischen Regierung, im Rahmen eines innerstaatlichen Rechtsstreits zu handeln - Ersatz des vermeintlich aufgrund dieser Untätigkeiten erlittenen Schadens - Offensichtliche Unzulässigkeit des Rechtsmittels.#Rechtssache C-507/09 P.

ECLI:EU:C:2010:259Eu Chamb 07 C06.05.2010