ECLI:EU:C:2010:259•Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 6. Mai 2010.#Goldman Management Inc. gegen Europäische Kommission und Republik Bulgarien.#Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Unterlassung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Bulgarien einzuleiten - Unterlassung der bulgarischen Regierung, im Rahmen eines innerstaatlichen Rechtsstreits zu handeln - Ersatz des vermeintlich aufgrund dieser Untätigkeiten erlittenen Schadens - Offensichtliche Unzulässigkeit des Rechtsmittels.#Rechtssache C-507/09 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 6. Mai 2010.#Goldman Management Inc. gegen Europäische Kommission und Republik Bulgarien.#Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Unterlassung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Bulgarien einzuleiten - Unterlassung der bulgarischen Regierung, im Rahmen eines innerstaatlichen Rechtsstreits zu handeln - Ersatz des vermeintlich aufgrund dieser Untätigkeiten erlittenen Schadens - Offensichtliche Unzulässigkeit des Rechtsmittels.#Rechtssache C-507/09 P.
ECLI:EU:C:2010:259Eu Chamb 07 C06.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 16. November 2009, Goldman Management/Kommission und Bulgarien (T‑354/09), mit dem das Gericht die Klage zum einen auf Feststellung, dass die Kommission es rechtswidrig versäumt hat, gegen Bulgarien ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, und dass dieser Mitgliedstaat selbst es rechtswidrig versäumt hat, auf von der Klägerin in einem rein innerstaatlichen Rechtsstreit gestellte Anträge hin tätig zu werden, sowie zum anderen auf Ersatz des Schadens, den die Klägerin aufgrund dieser doppelten Untätigkeit erlitten haben soll, abgewiesen hat
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Goldman Management Inc. trägt die Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.