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Gerichtsentscheide

ECLI:EU:C:2011:73•Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 15. Februar 2011.#Perfetti Van Melle SpA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung [EG] Nr. 40/94 - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke CENTER SHOCK - Ältere nationale Wortmarke CENTER - Prüfung der Verwechslungsgefahr.#Rechtssache C-353/09 P.

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Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 15. Februar 2011.#Perfetti Van Melle SpA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung [EG] Nr. 40/94 - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke CENTER SHOCK - Ältere nationale Wortmarke CENTER - Prüfung der Verwechslungsgefahr.#Rechtssache C-353/09 P.

ECLI:EU:C:2011:73Eu Chamb 05 C15.02.2011

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Gesamter Gesetzestext

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 1. Juli 2009, Perfetti Van Melle/ HABM - Cloetta Fazer (T‑16/08), mit dem das Gericht eine Klage des Inhabers der Gemeinschaftswortmarke „CENTER SHOCK“ für Waren der Klasse 30 auf Aufhebung der Entscheidung R 149/2006‑4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 7. November 2007 abgewiesen hat, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung zurückgewiesen wurde, die dem Antrag des Inhabers der älteren nationalen Wortmarken „CENTER“ und „CLOETTA CENTER“ für Waren insbesondere der Klasse 30 auf Nichtigerklärung der Gemeinschaftsmarke stattgegeben hatte – Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

1.

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Perfetti Van Melle SpA trägt die Kosten.

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