ECLI:EU:C:2010:639•Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 27. Oktober 2010.#Victor Guedes - Indústria e Comércio SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Rechtsmittel -Gemeinschaftsmarke - Verordnung [EG] Nr. 40/94 - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 5 - Bildmarke Gallecs - Widerspruch des Inhabers der nationalen Bildmarken GALLO, GALLO AZEITE NOVO und Azeite Novo sowie der Gemeinschaftsbildmarke GALLO - Zurückweisung des Widerspruchs - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-342/09 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 27. Oktober 2010.#Victor Guedes - Indústria e Comércio SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Rechtsmittel -Gemeinschaftsmarke - Verordnung [EG] Nr. 40/94 - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 5 - Bildmarke Gallecs - Widerspruch des Inhabers der nationalen Bildmarken GALLO, GALLO AZEITE NOVO und Azeite Novo sowie der Gemeinschaftsbildmarke GALLO - Zurückweisung des Widerspruchs - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-342/09 P.
ECLI:EU:C:2010:639Eu Chamb 06 C27.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 11. Juni 2009, Victor Guedes – Indústria e Comércio, SA/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) (T‑151/08), mit dem das Gericht die von der Inhaberin der nationalen Bildmarken „GALLO“, „GALLO AZEITE NOVO“ und „GALLO AZEITE“ sowie der Gemeinschaftsbildmarke „GALLO“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 29 und 31 erhobene Klage gegen die Entscheidung R 986/2007‑2 der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 16. Januar 2008 abgewiesen hat, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung über die Zurückweisung des Widerspruchs der Rechtsmittelführerin gegen die Anmeldung der Bildmarke „Gallecs“ für Waren der Klassen 29, 31 und 35 zurückgewiesen wurde – Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 5 der Verordnung (EG) Nr. 40/94
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Victor Guedes – Indústria e Comércio, SA trägt die Kosten.
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