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Gerichtsentscheide

ECLI:EU:C:2010:7•Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 13. Januar 2010.#Isabella Calestani (C-292/09) und Paolo Lunardi (C-193/09) gegen Agenzia delle Entrate - Ufficio di Parma.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Commissione tributaria provinciale di Parma - Italien.#Vorabentscheidungsersuchen - Offensichtliche Unzulässigkeit.#Verbundene Rechtssachen C-292/09 und C-293/09.

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Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 13. Januar 2010.#Isabella Calestani (C-292/09) und Paolo Lunardi (C-193/09) gegen Agenzia delle Entrate - Ufficio di Parma.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Commissione tributaria provinciale di Parma - Italien.#Vorabentscheidungsersuchen - Offensichtliche Unzulässigkeit.#Verbundene Rechtssachen C-292/09 und C-293/09.

ECLI:EU:C:2010:7Eu Chamb 07 C13.01.2010

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Gesamter Gesetzestext

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Commissione tributaria provinciale di Parma – Auslegung von Art. 13 Teil B Buchst. c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) – Befreiung der Lieferungen von Gegenständen, die ausschließlich für eine steuerbefreite Tätigkeit bestimmt oder vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind – Nationale Rechtsvorschriften, die die Befreiung ausschließen

Tenor

Tenor

Die von der Commissione tributaria provinciale di Parma (Italien) mit Entscheidungen vom 9. und vom 17. Juni 2009 eingereichten Vorabentscheidungsersuchen sind offensichtlich unzulässig.

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