ECLI:EU:C:2010:7•Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 13. Januar 2010.#Isabella Calestani (C-292/09) und Paolo Lunardi (C-193/09) gegen Agenzia delle Entrate - Ufficio di Parma.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Commissione tributaria provinciale di Parma - Italien.#Vorabentscheidungsersuchen - Offensichtliche Unzulässigkeit.#Verbundene Rechtssachen C-292/09 und C-293/09.
Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 13. Januar 2010.#Isabella Calestani (C-292/09) und Paolo Lunardi (C-193/09) gegen Agenzia delle Entrate - Ufficio di Parma.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Commissione tributaria provinciale di Parma - Italien.#Vorabentscheidungsersuchen - Offensichtliche Unzulässigkeit.#Verbundene Rechtssachen C-292/09 und C-293/09.
ECLI:EU:C:2010:7Eu Chamb 07 C13.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Commissione tributaria provinciale di Parma – Auslegung von Art. 13 Teil B Buchst. c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) – Befreiung der Lieferungen von Gegenständen, die ausschließlich für eine steuerbefreite Tätigkeit bestimmt oder vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind – Nationale Rechtsvorschriften, die die Befreiung ausschließen
Tenor
Tenor
Die von der Commissione tributaria provinciale di Parma (Italien) mit Entscheidungen vom 9. und vom 17. Juni 2009 eingereichten Vorabentscheidungsersuchen sind offensichtlich unzulässig.
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