Beschluss des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 4. März 2010.#Kaul GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Rechtsmittel - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ARCOL - Widerspruch der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke CAPOL - Durchführung eines Urteils, mit dem eine Entscheidung einer der Beschwerdekammern des HABM aufgehoben wird, durch dieses - Anspruch auf rechtliches Gehör - Verwechslungsgefahr - Erforderlicher Mindestgrad an Ähnlichkeit der Marken - Abweisung wegen offensichtlicher Unerheblichkeit der bei der Beschwerdekammer vorgelegten neuen Beweise - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b, 61 Abs. 2, 63 Abs. 6, 73 Satz 2 und 74 Abs. 2 der Verordnung Nr. 40/94.#Rechtssache C-193/09 P.

ECLI:EU:C:2010:121Eu Chamb 08 C04.03.2010