ECLI:EU:C:2009:565•Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 17. September 2009.#Canon Kabushiki Kaisha gegen IPN Bulgaria OOD.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Sofiyski gradski sad - Bulgarien.#Vorabentscheidungsersuchen - Unzulässigkeit.#Rechtssache C-181/09.
Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 17. September 2009.#Canon Kabushiki Kaisha gegen IPN Bulgaria OOD.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Sofiyski gradski sad - Bulgarien.#Vorabentscheidungsersuchen - Unzulässigkeit.#Rechtssache C-181/09.
ECLI:EU:C:2009:565Eu Chamb 05 C17.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Sofiyski gradski sad (Bulgarien) – Auslegung von Art. 5 Abs. 3 Buchst. b und c der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1) – Begriffe der Einfuhr und der Ausfuhr von mit einer Marke versehenen Waren – Echte oder gefälschte Waren?
Tenor
Tenor
Das vom Sofiyski gradski sad mit Entscheidung vom 13. April 2009 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.
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