ECLI:EU:C:2010:34•Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 21. Januar 2010.#Iride SpA und Iride Energia SpA gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die unter der Voraussetzung für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird, dass ihr Empfänger eine frühere, für rechtswidrig erklärte Beihilfe zurückzahlt - Vereinbarkeit mit Art. 87 Abs. 1 EG - Rechtsfehler - Verfälschung des Vorbringens der Rechtsmittelführerinnen - Begründungsmängel - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-150/09 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 21. Januar 2010.#Iride SpA und Iride Energia SpA gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die unter der Voraussetzung für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird, dass ihr Empfänger eine frühere, für rechtswidrig erklärte Beihilfe zurückzahlt - Vereinbarkeit mit Art. 87 Abs. 1 EG - Rechtsfehler - Verfälschung des Vorbringens der Rechtsmittelführerinnen - Begründungsmängel - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-150/09 P.
ECLI:EU:C:2010:34Eu Chamb 06 C21.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 11. Februar 2009, Iride und Iride Energia/Kommission (T‑25/07), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/941/EG der Kommission vom 8. November 2006 über die staatliche Beihilfe C 11/06 (ex N 127/05), die die Italienische Republik AEM Torino gewähren will (ABl. L 366, S. 62), und zwar in Form von Zuschüssen, die dazu bestimmt sind, verlorene Kosten im Energiesektor zu erstatten, soweit mit ihr zum einen festgestellt wird, dass es sich um eine staatliche Beihilfe handelt, und zum anderen die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt davon abhängig gemacht wird, dass AEM Torino die früheren rechtswidrigen Beihilfen im Rahmen der Regelung zugunsten der „kommunalisierten“ Unternehmen zurückzahlt, abgewiesen hat
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Iride SpA und Iride Energia SpA tragen die Kosten.
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