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Gerichtsentscheide

ECLI:EU:C:2010:37•Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Januar 2010.#Makhteshim-Agan Holding BV, Makhteshim-Agan Italia Srl und Magan Italia Srl gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Richtlinie 91/414/EWG - Positivliste - Azinphos-Methyl - Beschluss 1999/468/EG - Schreiben der Kommission - Entscheidung, das Bewertungsverfahren nicht fortzusetzen - Mit einer Nichtigkeitsklage anfechtbare Handlung - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-69/09 P.

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Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Januar 2010.#Makhteshim-Agan Holding BV, Makhteshim-Agan Italia Srl und Magan Italia Srl gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Richtlinie 91/414/EWG - Positivliste - Azinphos-Methyl - Beschluss 1999/468/EG - Schreiben der Kommission - Entscheidung, das Bewertungsverfahren nicht fortzusetzen - Mit einer Nichtigkeitsklage anfechtbare Handlung - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-69/09 P.

ECLI:EU:C:2010:37Eu Chamb 05 C22.01.2010

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Gesamter Gesetzestext

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 26. November 2008, Makhteshim-Agan Holding u. a./Kommission (T‑393/06), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission – die im Schreiben vom 12. Oktober 2006 (D/531125) enthalten sein soll –, keinen Vorschlag für die Aufnahme des Wirkstoffs Azinphos-Methyl in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (ABl. L 230, S. 1) vorzulegen, für unzulässig erklärt hat – Anfechtbare Handlung

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Makhteshim-Agan Holding BV, die Makhteshim-Agan Italia Srl und die Magan Italia Srl tragen die Kosten.

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