ECLI:EU:C:2010:52•Beschluss des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 29. Januar 2010.#Georgios Karatzoglou gegen Europäische Agentur für den Wiederaufbau (AER) und Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Öffentlicher Dienst - Unbefristeter Vertrag als Bediensteter auf Zeit - Kündigung.#Rechtssache C-68/09 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 29. Januar 2010.#Georgios Karatzoglou gegen Europäische Agentur für den Wiederaufbau (AER) und Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Öffentlicher Dienst - Unbefristeter Vertrag als Bediensteter auf Zeit - Kündigung.#Rechtssache C-68/09 P.
ECLI:EU:C:2010:52Eu Chamb 01 C29.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 2. Dezember 2008, Karatzoglou/Europäische Agentur für den Wiederaufbau (EAR) (T‑471/04) – Zurückverweisung an das Gericht nach Aufhebung – Abweisung einer Klage auf Aufhebung der Entscheidung der EAR, den Vertrag des Rechtsmittelführers als Bediensteter auf Zeit zu kündigen – Begründungspflicht – Ermessensmissbrauch – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Herr Karatzoglou trägt die Kosten.
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