ECLI:EU:C:2009:452•Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 10. Juli 2009.#Hasbro, Inc. gegen Enercon GmbH und Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Rechtsmittel.#Rechtssache C-59/09 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 10. Juli 2009.#Hasbro, Inc. gegen Enercon GmbH und Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Rechtsmittel.#Rechtssache C-59/09 P.
ECLI:EU:C:2009:452Eu Chamb 05 C10.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen die im Schreiben des Kanzlers des Gerichts enthaltene „Entscheidung“ des Gerichts, es der Rechtsmittelführerin nicht zu gestatten, sich in der mündlichen Verhandlung von einem „Trade Mark and Design Litigator“ vertreten zu lassen – Rechtsmittelfähige Entscheidungen
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Hasbro Inc. trägt ihre eigenen Kosten.
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