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Gerichtsentscheide

ECLI:EU:C:2010:734•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 2. Dezember 2010.#Europäische Kommission gegen Portugiesische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 91/271/EWG - Behandlung von kommunalem Abwasser - Art. 11 Abs. 1 und 2 - Einleiten von industriellem Abwasser in die Sammelsysteme und Kläranlagen für kommunales Abwasser - Erfordernis einer vorherigen Regelung und/oder einer besonderen Erlaubnis - Keine Erlaubnis.#Rechtssache C-526/09.

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Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 2. Dezember 2010.#Europäische Kommission gegen Portugiesische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 91/271/EWG - Behandlung von kommunalem Abwasser - Art. 11 Abs. 1 und 2 - Einleiten von industriellem Abwasser in die Sammelsysteme und Kläranlagen für kommunales Abwasser - Erfordernis einer vorherigen Regelung und/oder einer besonderen Erlaubnis - Keine Erlaubnis.#Rechtssache C-526/09.

ECLI:EU:C:2010:734Eu Chamb 06 C02.12.2010

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Gesamter Gesetzestext

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eins Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 11 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135, S. 40) – Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser – „Estação de Serviço Sobritos“

Tenor

Tenor

1. Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 11 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser verstoßen, dass sie das Einleiten von industriellem Abwasser des im Stadtgebiet von Matosinhos gelegenen Industriebetriebs Estação de Serviço Sobritos Lda ohne eine hierfür erteilte angemessene Erlaubnis zugelassen hat.

2. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.

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