ECLI:EU:C:2010:442•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 15. Juli 2010.#Europäische Kommission gegen Hellenische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/66/EG - Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-512/09.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 15. Juli 2010.#Europäische Kommission gegen Hellenische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/66/EG - Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-512/09.
ECLI:EU:C:2010:442Eu Chamb 06 C15.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG (ABl. L 266, S. 1) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
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