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Gerichtsentscheide

ECLI:EU:C:2010:572•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 30. September 2010.#Europäische Kommission gegen Tschechische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2006/7/EG - Qualität der Badegewässer - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-481/09.

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Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 30. September 2010.#Europäische Kommission gegen Tschechische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2006/7/EG - Qualität der Badegewässer - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-481/09.

ECLI:EU:C:2010:572Eu Chamb 05 C30.09.2010

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Gesamter Gesetzestext

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG (ABl. L 64, S. 37) nachzukommen

Tenor

Tenor

1. Die Tschechische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/07/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2. Die Tschechische Republik trägt die Kosten.

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