ECLI:EU:C:2010:572•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 30. September 2010.#Europäische Kommission gegen Tschechische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2006/7/EG - Qualität der Badegewässer - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-481/09.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 30. September 2010.#Europäische Kommission gegen Tschechische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2006/7/EG - Qualität der Badegewässer - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-481/09.
ECLI:EU:C:2010:572Eu Chamb 05 C30.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG (ABl. L 64, S. 37) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Tschechische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/07/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Tschechische Republik trägt die Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.