ECLI:EU:C:2010:399•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 1. Juli 2010.#Europäische Kommission gegen Königreich Spanien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/414/EWG - Pflanzenschutzmittel - Antrag auf Zulassung des Inverkehrbringens - Schutz der Angaben.#Rechtssache C-363/09.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 1. Juli 2010.#Europäische Kommission gegen Königreich Spanien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/414/EWG - Pflanzenschutzmittel - Antrag auf Zulassung des Inverkehrbringens - Schutz der Angaben.#Rechtssache C-363/09.
ECLI:EU:C:2010:399Eu Chamb 06 C01.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 13 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (ABl. L 230, S. 1) – Dem Antrag beigefügte Angaben – Rückgriff auf Angaben und Schutz der Angaben – Vertraulichkeit
Tenor
Tenor
1. Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 13 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln verstoßen, dass es Art. 38 des Gesetzes 43/2002 über den Pflanzenschutz (Ley 43/2002 de sanidad vegetal) vom 20. November 2002 beibehalten hat.
2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
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