ECLI:EU:C:2010:815•Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 22. Dezember 2010.#Europäische Kommission gegen Republik Malta.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2000/60/EG - Art. 8 und 15 - Zustand der Binnenoberflächengewässer - Keine Aufstellung und Umsetzung von Überwachungsprogrammen - Keine Unterbreitung zusammenfassender Berichte über diese Überwachungsprogramme.#Rechtssache C-351/09.
Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 22. Dezember 2010.#Europäische Kommission gegen Republik Malta.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2000/60/EG - Art. 8 und 15 - Zustand der Binnenoberflächengewässer - Keine Aufstellung und Umsetzung von Überwachungsprogrammen - Keine Unterbreitung zusammenfassender Berichte über diese Überwachungsprogramme.#Rechtssache C-351/09.
ECLI:EU:C:2010:815Eu Chamb 01 C22.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 8 und 15 der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327, S. 1) – Verpflichtung, Programme zur Überwachung des Zustands der Oberflächengewässer aufzustellen und durchzuführen – Verpflichtung, zusammenfassende Berichte über die Programme zur Überwachung der Oberflächengewässer vorzulegen
Tenor
Tenor
1. Die Republik Malta hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 8 und 15 der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik verstoßen, dass sie es unterlassen hat, erstens nach Art. 8 Abs. 1 und 2 der Richtlinie Programme zur Überwachung des Zustands der Binnenoberflächengewässer aufzustellen und umzusetzen und zweitens nach Art. 15 Abs. 2 der Richtlinie zusammenfassende Berichte über die Programme zur Überwachung des Zustands der Binnenoberflächengewässer vorzulegen.
2. Die Republik Malta trägt die Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.