ECLI:EU:C:2010:758•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 9. Dezember 2010.#Europäische Kommission gegen Königreich Spanien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/73/EG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg - Arbeitsbedingungen - Keine fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-340/09.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 9. Dezember 2010.#Europäische Kommission gegen Königreich Spanien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/73/EG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg - Arbeitsbedingungen - Keine fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-340/09.
ECLI:EU:C:2010:758Eu Chamb 05 C09.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2, 3, 4 und 5 der Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos (ABl. L 94, S. 24)
Tenor
Tenor
1. Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos verstoßen, dass es hinsichtlich der den Gegenstand der Klage bildenden Zoos in den autonomen Gemeinschaften Aragón, Asturien, Balearen, Kanaren, Kantabrien, Kastilien und León, Extremadura sowie Galizien innerhalb der vorgeschriebenen Frist nicht alle nach Art. 4 Abs. 2 bis 5 dieser Richtlinie erforderlichen Maßnahmen im Bereich der Überwachung, der Betriebserlaubnis sowie gegebenenfalls der Schließung dieser Einrichtungen getroffen hat.
2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
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