ECLI:EU:C:2010:100•Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 25. Februar 2010.#Europäische Kommission gegen Republik Österreich.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/43/EG - Gesellschaftsrecht - Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-330/09.
Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 25. Februar 2010.#Europäische Kommission gegen Republik Österreich.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/43/EG - Gesellschaftsrecht - Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-330/09.
ECLI:EU:C:2010:100Eu Chamb 07 C25.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates (ABl. L 157, S. 87) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates verstoßen, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Republik Österreich trägt die Kosten.
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