ECLI:EU:C:2011:218•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. April 2011.#Hellenische Republik gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - EAGFL - Wegen Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Von der Hellenischen Republik getätigte Ausgaben.#Rechtssache C-321/09 P.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. April 2011.#Hellenische Republik gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - EAGFL - Wegen Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Von der Hellenischen Republik getätigte Ausgaben.#Rechtssache C-321/09 P.
ECLI:EU:C:2011:218Eu Chamb 05 C07.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 11. Juni 2009, Griechenland/Kommission (T‑33/07), mit dem das Gericht eine Klage auf Teilnichtigerklärung der Entscheidung 2006/932/EG der Kommission vom 14. Dezember 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs‑ und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (bekannt gegeben unter dem Aktenzeichen K[2006] 5993) abgewiesen hat – Sektoren Olivenöl, Baumwolle, getrocknete Weintrauben und Zitrusfrüchte
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.
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