ECLI:EU:C:2011:483•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 14. Juli 2011.#Europäische Kommission gegen Italienische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Beihilfen zugunsten von Unternehmen, die in den im Jahr 2002 von Naturkatastrophen betroffenen Gemeinden Investitionen tätigen - Rückforderung.#Rechtssache C-303/09.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 14. Juli 2011.#Europäische Kommission gegen Italienische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Beihilfen zugunsten von Unternehmen, die in den im Jahr 2002 von Naturkatastrophen betroffenen Gemeinden Investitionen tätigen - Rückforderung.#Rechtssache C-303/09.
ECLI:EU:C:2011:483Eu Chamb 05 C14.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Maßnahmen, die erforderlich sind, um den Art. 2, 5 und 6 der Entscheidung 2005/315/EG der Kommission vom 20. Oktober 2004 über die Beihilferegelung, die Italien zugunsten der Unternehmen angewandt hat, die in den von Naturkatastrophen im Jahr 2002 betroffenen Gemeinden Investitionen getätigt haben (bekannt gegeben unter Aktenzeichen K[2004] 3893) (ABl. L 100, S. 46), nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 5 der Entscheidung 2005/315/EG der Kommission vom 20. Oktober 2004 über die Beihilferegelung, die Italien zugunsten der Unternehmen angewandt hat, die in den von Naturkatastrophen im Jahr 2002 betroffenen Gemeinden Investitionen getätigt haben, verstoßen, dass sie innerhalb der vorgeschriebenen Fristen nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, um von den Empfängern sämtliche Beihilfen zurückzufordern, die aufgrund der mit dieser Entscheidung für rechtswidrig und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärten Beihilferegelung gewährt wurden.
2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.