ECLI:EU:C:2010:295•Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 20. Mai 2010.#Europäische Kommission gegen Republik Polen.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 78, 79, 83 und 86 - Besteuerungsgrundlage - Verkauf eines Kraftfahrzeugs - Einbeziehung einer Gebühr für nicht zugelassene Kraftfahrzeuge in die Besteuerungsgrundlage.#Rechtssache C-228/09.
Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 20. Mai 2010.#Europäische Kommission gegen Republik Polen.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 78, 79, 83 und 86 - Besteuerungsgrundlage - Verkauf eines Kraftfahrzeugs - Einbeziehung einer Gebühr für nicht zugelassene Kraftfahrzeuge in die Besteuerungsgrundlage.#Rechtssache C-228/09.
ECLI:EU:C:2010:295Eu Chamb 03 C20.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 78, 79, 83 und 86 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) – Verkauf eines Kraftfahrzeugs – Einbeziehung einer Gebühr für die Fahrzeugzulassung in die Besteuerungsgrundlage
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
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