ECLI:EU:C:2010:59•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 4. Februar 2010.#Europäische Kommission wegen Königreich Schweden.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/24/EG - Elektronische Kommunikation - Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste erzeugt oder verarbeitet werden - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-185/09.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 4. Februar 2010.#Europäische Kommission wegen Königreich Schweden.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/24/EG - Elektronische Kommunikation - Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste erzeugt oder verarbeitet werden - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-185/09.
ECLI:EU:C:2010:59Eu Chamb 06 C04.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG (ABl. L 105, S. 54) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Das Königreich Schweden hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Das Königreich Schweden trägt die Kosten.
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