ECLI:EU:C:2010:672•Urteil des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 11. November 2010.#Europäische Kommission gegen Italienische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Richtlinie 79/409/EWG - Abweichungen von der Regelung zum Schutz der wildlebenden Vogelarten - Jagd.#Rechtssache C-164/09.
Urteil des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 11. November 2010.#Europäische Kommission gegen Italienische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Richtlinie 79/409/EWG - Abweichungen von der Regelung zum Schutz der wildlebenden Vogelarten - Jagd.#Rechtssache C-164/09.
ECLI:EU:C:2010:672Eu Chamb 04 C11.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 9 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 103, S. 1) – Abweichungen von der Regelung zum Schutz der wildlebenden Vogelarten – Region Veneto
Tenor
Tenor
1. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 9 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten verstoßen, dass die Region Veneto eine Regelung, mit der Abweichungen von der Regelung zum Schutz der wildlebenden Vogelarten zugelassen werden, erlassen und angewandt hat, die nicht den Voraussetzungen von Art. 9 dieser Richtlinie entspricht.
2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.