ECLI:EU:C:2010:292•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 20. Mai 2010.#Europäische Kommission gegen Königreich Spanien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2003/88/EG – Arbeitszeitgestaltung – Nichtziviles Personal der öffentlichen Verwaltung – Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-158/09.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 20. Mai 2010.#Europäische Kommission gegen Königreich Spanien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2003/88/EG – Arbeitszeitgestaltung – Nichtziviles Personal der öffentlichen Verwaltung – Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-158/09.
ECLI:EU:C:2010:292Eu Chamb 05 C20.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 299, S. 9) und Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 307, S. 18), aufrechterhalten durch Art. 27 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 in Verbindung mit Anhang I Teil B dieser Richtlinie – Nichtziviles Personal der öffentlichen Verwaltungen
Tenor
Tenor
1. Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung verstoßen, dass es hinsichtlich des nichtzivilen Personals der öffentlichen Verwaltungen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.