ECLI:EU:C:2010:331•Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 10. Juni 2010.#Europäische Kommission gegen Portugiesische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Bewirtschaftung rechtswidrig beseitigter Abfälle - Richtlinie 2006/12/EG - Richtlinie 80/68/EWG.#Rechtssache C-37/09.
Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 10. Juni 2010.#Europäische Kommission gegen Portugiesische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Bewirtschaftung rechtswidrig beseitigter Abfälle - Richtlinie 2006/12/EG - Richtlinie 80/68/EWG.#Rechtssache C-37/09.
ECLI:EU:C:2010:331Eu Chamb 03 C10.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Verstoß gegen die Art. 4 und 8 der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Abfälle (ABl. L 114, S. 9), mit der die Richtlinie 75/442/EWG über Abfälle kodifiziert wurde, sowie gegen die Art. 3 und 5 der Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe (ABl. 1980, L 20, S. 43) – Abfalldeponien in stillgelegten Steinbrüchen − Steinbrüche „dos Limas“, „dos Linos“ und „dos Barreiras“ [Lourosa] – Fehlende Kontrolle
Tenor
Tenor
1. Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 4 und 8 der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Abfälle, mit der die Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle kodifiziert wurde, sowie aus den Art. 3 Buchst. b und 5 der Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe verstoßen, dass sie nicht die im Rahmen der Bewirtschaftung der rechtswidrig in den ehemaligen Steinbrüchen von Limas und Linos in der Gemeinde Lourosa gelagerten Abfälle notwendigen Maßnahmen ergriffen hat.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Portugiesische Republik trägt neben ihren eigenen Kosten zwei Drittel der Kosten der Europäischen Kommission. Die Kommission trägt ein Drittel ihrer eigenen Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.