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Gerichtsentscheide

ECLI:EU:C:2010:670•Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 11. November 2010.#Transportes Evaristo Molina SA gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Kartelle - Spanischer Tankstellenmarkt - Langfristige Ausschließlichkeitsvereinbarungen über die Belieferung mit Treibstoff - Entscheidung der Kommission - Bestimmten Tankstellen eingeräumtes Rückkaufsrecht - Lieferbedingungen von Repsol - Liste der betroffenen Tankstellen - Nichtigkeitsklage - Klagefristen - Beginn.#Rechtssache C-36/09 P.

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Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 11. November 2010.#Transportes Evaristo Molina SA gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Kartelle - Spanischer Tankstellenmarkt - Langfristige Ausschließlichkeitsvereinbarungen über die Belieferung mit Treibstoff - Entscheidung der Kommission - Bestimmten Tankstellen eingeräumtes Rückkaufsrecht - Lieferbedingungen von Repsol - Liste der betroffenen Tankstellen - Nichtigkeitsklage - Klagefristen - Beginn.#Rechtssache C-36/09 P.

ECLI:EU:C:2010:670Eu Chamb 07 C11.11.2010

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Gesamter Gesetzestext

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 14. November 2008, Transportes Evaristo Molina/Kommission (T‑45/08), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der in einem Verfahren nach Art. 81 EG ergangenen Entscheidung 2006/446/EG der Kommission vom 12. April 2006 (Sache COMP/B 1/38.348 – Repsol CPP) (Zusammenfassung im ABl. L 176, S. 104) abgewiesen hat, die nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 [EG] und 82 [EG] niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. 2003, L 1, S. 1) erlassen wurde und mit der die von REPSOL CPP gegebenen Verpflichtungszusagen für verbindlich erklärt werden.

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Transportes Evaristo Molina, SA trägt die Kosten.

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