ECLI:EU:T:2011:73•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 3. März 2011.#Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Europäische Kommission.#Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - IT-Dienste und Benutzersupport für das System des Handels mit Emissionsrechten in der Gemeinschaft - Ablehnung des Angebots - Zuschlagskriterien - Begründungspflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Gleichbehandlung - Transparenz.#Rechtssache T-589/08.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 3. März 2011.#Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Europäische Kommission.#Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - IT-Dienste und Benutzersupport für das System des Handels mit Emissionsrechten in der Gemeinschaft - Ablehnung des Angebots - Zuschlagskriterien - Begründungspflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Gleichbehandlung - Transparenz.#Rechtssache T-589/08.
ECLI:EU:T:2011:73Eu Chamb 08 T03.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission vom 13. Oktober 2008, mit denen die Angebote der Klägerin für jedes der drei Lose im Rahmen der offenen Ausschreibung GD ENV.C2/FRA/2008/0017 „Rahmenvertrag für das Emissionshandelssystem – CITL/CR“ (ABl. 2008/S 72‑096229) abgelehnt und diese Aufträge an einen anderen Bieter vergeben wurden, und Klage auf Schadensersatz
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.
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