ECLI:EU:T:2010:379•Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 9. September 2010.#Carpent Languages gegen Europäische Kommission.#Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Organisation von Sitzungen und Konferenzen - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Begründungspflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Gleichbehandlung.#Rechtssache T-582/08.
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 9. September 2010.#Carpent Languages gegen Europäische Kommission.#Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Organisation von Sitzungen und Konferenzen - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Begründungspflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Gleichbehandlung.#Rechtssache T-582/08.
ECLI:EU:T:2010:379Eu Chamb 07 T09.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Kommission vom 30. Oktober 2008, mit der das von der Klägerin für das Los Nr. 4 „Bereitstellung der Dolmetscherteams in Abhängigkeit von den sprachlichen Erfordernissen der einzelnen Sitzungen“ des Auftrags VT/2008/036 (Mehrfachrahmenverträge über Organisationsdienste für Sitzungen und Konferenzen) vorgelegte Angebot abgelehnt wurde, und die Entscheidung der Kommission vom 17. November 2008, die den Namen der erfolgreichen Bieterin für das Los Nr. 4 enthält, sowie Antrag auf Verurteilung der Kommission zur Zahlung von Schadensersatz für den Fall, dass das Gericht dem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung, mit der das Angebot der Klägerin abgelehnt wurde, nicht stattgeben sollte
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Carpent Languages SPRL trägt die Kosten.
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