ECLI:EU:T:2010:359•Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 8. September 2010.#4care AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Acumed - Ältere nationale Wortmarke AQUAMED ACTIVE - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Ähnlichkeit der Waren - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-575/08.
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 8. September 2010.#4care AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Acumed - Ältere nationale Wortmarke AQUAMED ACTIVE - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Ähnlichkeit der Waren - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-575/08.
ECLI:EU:T:2010:359Eu Chamb 04 T08.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Oktober 2008 (Sache R 1636/2007‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Laboratorios Diafarm, SA und der 4care AG
Angaben zur Rechtssache
>lt>21
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die 4care AG trägt die Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.