ECLI:EU:T:2010:305•Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 9. Juli 2010.#Toqueville Srl gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Verfallsverfahren - Gemeinschaftswortmarke TOCQUEVILLE 13 - Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung einer Beschwerde gegen die Entscheidung über den Verfall - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Art. 78 der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 81 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-510/08.
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 9. Juli 2010.#Toqueville Srl gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Verfallsverfahren - Gemeinschaftswortmarke TOCQUEVILLE 13 - Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung einer Beschwerde gegen die Entscheidung über den Verfall - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Art. 78 der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 81 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-510/08.
ECLI:EU:T:2010:305Eu Chamb 06 T09.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 26. August 2008 (Sache R 829/2008‑2) zu einem von der Klägerin gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Toqueville Srl trägt die Kosten.
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