ECLI:EU:T:2010:378•Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 9. September 2010.#Nadine Trautwein Rolf Trautwein GbR, Research and Development gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Hunter - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009] - Einschränkung des von der Markenanmeldung erfassten Warenverzeichnisses.#Rechtssache T-505/08.
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 9. September 2010.#Nadine Trautwein Rolf Trautwein GbR, Research and Development gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Hunter - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009] - Einschränkung des von der Markenanmeldung erfassten Warenverzeichnisses.#Rechtssache T-505/08.
ECLI:EU:T:2010:378Eu Chamb 05 T09.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 17. September 2008 in der am 5. Februar 2009 berichtigten Fassung (Sache R 1733/2007-1) über die Anmeldung des Wortzeichens Hunter als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Nadine Trautwein Rolf Trautwein GbR, Research and Development trägt die Kosten.
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