ECLI:EU:T:2009:487•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 9. Dezember 2009.#Liz Earle Beauty Co. Ltd gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-486/08.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 9. Dezember 2009.#Liz Earle Beauty Co. Ltd gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-486/08.
ECLI:EU:T:2009:487Eu Chamb 08 T09.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 15. September 2008 (Sache R 1656/2007‑4) über die Eintragung des Wortzeichens SUPERSKIN als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 15. September 2008 (Sache R 1656/2007‑4) wird aufgehoben, soweit sie Parfums, Präparate zur Pflege von Nägeln und Haaren, Mittel gegen Transpiration, Deodorants, Zahnpasta, Haarfärbemittel, Haarlacke, Präparate zur Augenpflege, Nagellack, Nagellackentferner und Kunstnägel der Klasse 3 sowie Gesundheitspflege und kosmetische Haarbehandlungen der Klasse 44 betrifft.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Liz Earle Beauty Co. Ltd trägt ihre eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten des HABM. Dieses trägt die andere Hälfte seiner Kosten.
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