ECLI:EU:T:2011:549•Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 29. September 2011.#adidas AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die einen Schuh mit zwei Streifen auf der Seite darstellt -Ältere nationale Marke, die einen Schuh mit drei Streifen auf der Seite darstellt - Relatives Eintragungshindernis - Kein Nachweis des älteren Rechts - Fehlende Übersetzung wesentlicher Elemente zum Nachweis der Eintragung der älteren Marke - Regel 16 Abs. 3, Regel 17 Abs. 2 und Regel 20 Abs. 2 der Verordnung [EG] Nr. 2868/95.#Rechtssache T-479/08.
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 29. September 2011.#adidas AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die einen Schuh mit zwei Streifen auf der Seite darstellt -Ältere nationale Marke, die einen Schuh mit drei Streifen auf der Seite darstellt - Relatives Eintragungshindernis - Kein Nachweis des älteren Rechts - Fehlende Übersetzung wesentlicher Elemente zum Nachweis der Eintragung der älteren Marke - Regel 16 Abs. 3, Regel 17 Abs. 2 und Regel 20 Abs. 2 der Verordnung [EG] Nr. 2868/95.#Rechtssache T-479/08.
ECLI:EU:T:2011:549Eu Chamb 06 T29.09.2011
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