ECLI:EU:T:2010:427•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 7. Oktober 2010.#DHL Aviation und DHL Hub Leipzig GmbH gegen Europäische Kommission.#Staatliche Beihilfen – Luftfracht – Garantien in Bezug auf den Betrieb des neuen europäischen Drehkreuzes der Gesellschaft DHL auf dem Flughafen Leipzig-Halle – Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird.#Rechtssache T-452/08.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 7. Oktober 2010.#DHL Aviation und DHL Hub Leipzig GmbH gegen Europäische Kommission.#Staatliche Beihilfen – Luftfracht – Garantien in Bezug auf den Betrieb des neuen europäischen Drehkreuzes der Gesellschaft DHL auf dem Flughafen Leipzig-Halle – Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird.#Rechtssache T-452/08.
ECLI:EU:T:2010:427Eu Chamb 08 T07.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/948/EG der Kommission vom 23. Juli 2008 über Maßnahmen Deutschlands zugunsten von DHL und Flughafen Leipzig/Halle (ABl. L 346, S. 1)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die DHL Aviation SA/NV und die DHL Hub Leipzig GmbH tragen die Kosten.
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