ECLI:EU:T:2010:304•Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 9. Juli 2010.#Grain Millers, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke GRAIN MILLERS - Älterer deutscher Handelsname Grain Millers und seine bildliche Darstellung - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 4 der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art.8 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-430/08.
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 9. Juli 2010.#Grain Millers, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke GRAIN MILLERS - Älterer deutscher Handelsname Grain Millers und seine bildliche Darstellung - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 4 der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art.8 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-430/08.
ECLI:EU:T:2010:304Eu Chamb 07 T09.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Juli 2008 (Sache R 478/2007‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Grain Millers GmbH & Co. KG und der Grain Millers, Inc.
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Grain Millers, Inc. trägt die Kosten.
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