ECLI:EU:T:2012:126•Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 15. März 2012.#Ellinika Nafpigeia AE gegen Europäische Kommission.#Staatliche Beihilfen – Schiffbau – Beihilfen der griechischen Behörden für eine Werft – Entscheidung, mit der die Beihilfen für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet wird – Missbräuchliche Anwendung der Beihilfe.#Rechtssache T‑391/08.
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 15. März 2012.#Ellinika Nafpigeia AE gegen Europäische Kommission.#Staatliche Beihilfen – Schiffbau – Beihilfen der griechischen Behörden für eine Werft – Entscheidung, mit der die Beihilfen für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet wird – Missbräuchliche Anwendung der Beihilfe.#Rechtssache T‑391/08.
ECLI:EU:T:2012:126Eu Chamb 07 T15.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung von Art. 1 Abs. 2, der Art. 2, 3, 5 und 6, von Art. 8 Abs. 2 und der Art. 9, 11 bis 16, 18 und 19 der Entscheidung 2009/610/EG der Kommission vom 2. Juli 2008 über die von Griechenland gewährten Beihilfen C 16/04 (ex NN 29/04, CP 71/02 und CP 133/05) für Hellenic Shipyards SA (ABl. 2009, L 225, S. 104)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Ellinika Nafpigeia AE trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
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