ECLI:EU:T:2010:295•Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 8. Juli 2010.#Nadine Trautwein Rolf Trautwein GbR, Research and Development gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit der Darstellung eines Hunds - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-385/08.
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 8. Juli 2010.#Nadine Trautwein Rolf Trautwein GbR, Research and Development gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit der Darstellung eines Hunds - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-385/08.
ECLI:EU:T:2010:295Eu Chamb 05 T08.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 30. Juni 2008 (Sache R 1734/2007‑1) über die Anmeldung eines Bildzeichens mit der Darstellung eines Hundes als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
>lt>1
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Nadine Trautwein Rolf Trautwein GbR, Research and Development, trägt die Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.