ECLI:EU:T:2011:9•Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 18. Januar 2011.#Advance Magazine Publishers, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke VOGUE - Ältere nationale Wortmarke VOGUE Portugal - Fehlende ernsthafte Benutzung der älteren Marke - Art. 43 Abs. 2 und 3 der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-382/08.
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 18. Januar 2011.#Advance Magazine Publishers, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke VOGUE - Ältere nationale Wortmarke VOGUE Portugal - Fehlende ernsthafte Benutzung der älteren Marke - Art. 43 Abs. 2 und 3 der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-382/08.
ECLI:EU:T:2011:9Eu Chamb 01 T18.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 30. Juni 2008 (Sache R 328/2003‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der J. Capela & Irmãos, Lda und der Advance Magazine Publishers, Inc.
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 30. Juni 2008 (Sache R 328/2003‑2) wird aufgehoben.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Advance Magazine Publishers, Inc.
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