ECLI:EU:T:2010:23•Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 27. Januar 2010.#REWE-Zentral AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Solfrutta - Ältere Gemeinschaftswortmarke FRUTISOL - Relative Eintragungshindernisse - Verwechslungsgefahr - Teilweise Ablehnung der Eintragung - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-331/08.
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 27. Januar 2010.#REWE-Zentral AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Solfrutta - Ältere Gemeinschaftswortmarke FRUTISOL - Relative Eintragungshindernisse - Verwechslungsgefahr - Teilweise Ablehnung der Eintragung - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-331/08.
ECLI:EU:T:2010:23Eu Chamb 07 T27.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 21. Mai 2008 (Sache R 1679/2007‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Grupo Corporativo Teype, SL und der REWE-Zentral AG
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 21. Mai 2008 (Sache R 1679/2007‑2) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt die Kosten.
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