ECLI:EU:T:2011:16•Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 21. Januar 2011.#BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke executive edition - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009).#Rechtssache T-310/08.
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 21. Januar 2011.#BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke executive edition - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009).#Rechtssache T-310/08.
ECLI:EU:T:2011:16Eu Chamb 03 T21.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Juni 2008 (Sache R 845/2007‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens executive edition als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH trägt die Kosten.
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