ECLI:EU:T:2010:22•Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 21. Januar 2010.#G-Star Raw Denim kft gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke G Stor - Ältere nationale und Gemeinschaftswort- und -bildmarken G-STAR und G-STAR RAW DENIM - Relatives Eintragungshindernis - Keine Ähnlichkeit der Marken - Art. 8 Abs. 5 der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-309/08.
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 21. Januar 2010.#G-Star Raw Denim kft gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke G Stor - Ältere nationale und Gemeinschaftswort- und -bildmarken G-STAR und G-STAR RAW DENIM - Relatives Eintragungshindernis - Keine Ähnlichkeit der Marken - Art. 8 Abs. 5 der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-309/08.
ECLI:EU:T:2010:22Eu Chamb 05 T21.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 14. April 2008 (R 1232/2007‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der G‑Star Raw Denim kft und der ESGW Holdings Ltd
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die G‑Star Raw Denim kft trägt die Kosten.
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