ECLI:EU:T:2010:409•Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 28. September 2010.#C-Content BV gegen Europäische Kommission.#Außervertragliche Haftung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliche Ausschreibungsverfahren - Dienstleistungen der elektronischen Veröffentlichung - Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht, die das Amt für Veröffentlichungen begangen haben soll - Verjährungsfristen - Kausalzusammenhang.#Rechtssache T-247/08.
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 28. September 2010.#C-Content BV gegen Europäische Kommission.#Außervertragliche Haftung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliche Ausschreibungsverfahren - Dienstleistungen der elektronischen Veröffentlichung - Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht, die das Amt für Veröffentlichungen begangen haben soll - Verjährungsfristen - Kausalzusammenhang.#Rechtssache T-247/08.
ECLI:EU:T:2010:409Eu Chamb 01 T28.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin dadurch entstanden sein soll, dass das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen mehrerer gemeinschaftlicher Ausschreibungsverfahren bezüglich Dienstleistungen der elektronischen Veröffentlichung Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht begangen habe
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als teils unzulässig und teils unbegründet abgewiesen.
2. Die C‑Content BV trägt die Kosten.
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