ECLI:EU:T:2011:732•Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 13. Dezember 2011.#Konsum Nord ekonomisk förening gegen Europäische Kommission.#Staatliche Beihilfen - Preis für den Verkauf eines Grundstücks - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem gemeinsamen Markt für unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Kriterium des privaten Investors - Bestimmung des Marktpreises.#Rechtssache T-244/08.
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 13. Dezember 2011.#Konsum Nord ekonomisk förening gegen Europäische Kommission.#Staatliche Beihilfen - Preis für den Verkauf eines Grundstücks - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem gemeinsamen Markt für unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Kriterium des privaten Investors - Bestimmung des Marktpreises.#Rechtssache T-244/08.
ECLI:EU:T:2011:732Eu Chamb 02 T13.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/366/EG der Kommission vom 30. Januar 2008 über die staatliche Beihilfe C 35/06 (ex NN 37/06), die Schweden der Konsum Jämtland ekonomisk forening gewährt hat (ABl. L 126, S. 3)
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung 2008/366/EG der Kommission vom 30. Januar 2008 über die staatliche Beihilfe C 35/06 (ex NN 37/06), die Schweden der Konsum Jämtland ekonomisk forening gewährt hat, wird für nichtig erklärt.
2. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Konsum Nord ekonomisk forening.
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