ECLI:EU:T:2010:210•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 19. Mai 2010.#Ravensburger AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftsbildmarke EDUCA Memory game - Ältere nationale und internationale Wortmarken MEMORY - Relatives Eintragungshindernis - Fehlende Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 sowie Art. 74 und 75 der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 sowie Art. 76 und 77 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-243/08.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 19. Mai 2010.#Ravensburger AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftsbildmarke EDUCA Memory game - Ältere nationale und internationale Wortmarken MEMORY - Relatives Eintragungshindernis - Fehlende Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 sowie Art. 74 und 75 der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 sowie Art. 76 und 77 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-243/08.
ECLI:EU:T:2010:210Eu Chamb 08 T19.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Januar 2009 (Sache R 597/2007‑2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Ravensburger AG und der Educa Borras, SA
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Ravensburger AG trägt die Kosten.
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