ECLI:EU:T:2009:257•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 8. Juli 2009.#Mineralbrunnen Rhön-Sprudel Egon Schindel GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-226/08.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 8. Juli 2009.#Mineralbrunnen Rhön-Sprudel Egon Schindel GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-226/08.
ECLI:EU:T:2009:257Eu Chamb 08 T08.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 8. April 2008 (Sache R 1124/2004‑4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Mineralbrunnen Rhön-Sprudel Egon Schindel GmbH und der Schwarzbräu GmbH
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Mineralbrunnen Rhön-Sprudel Egon Schindel GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
3. Die Schwarzbräu GmbH trägt ihre eigenen Kosten.
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