ECLI:EU:T:2011:224•Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 18. Mai 2011.#Corporación Habanos, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke KIOWA - Ältere Gemeinschaftsbildmarke und ältere nationale Bildmarke COHIBA - Relatives Eintragungshindernis - Keine Verwechslungsgefahr - Keine Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009).#Rechtssache T-207/08.
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 18. Mai 2011.#Corporación Habanos, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke KIOWA - Ältere Gemeinschaftsbildmarke und ältere nationale Bildmarke COHIBA - Relatives Eintragungshindernis - Keine Verwechslungsgefahr - Keine Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009).#Rechtssache T-207/08.
ECLI:EU:T:2011:224Eu Chamb 02 T18.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 31. März 2008 (Sache R 1189/2007‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Corporación Habanos, SA und der Tabacos de Centroamérica, SL
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Corporación Habanos, SA trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
3. Die Tabacos de Centroamérica, SL trägt ihre eigenen Kosten.
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