ECLI:EU:T:2010:150•Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 20. April 2010.#Rodd & Gunn Australia Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Gemeinschaftsbildmarke, die einen Hund darstellt - Löschung der Marke bei Ablauf der Eintragung - Antrag auf Verlängerung der Eintragung der Marke - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Art. 78 der Verordndung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 81 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-187/08.
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 20. April 2010.#Rodd & Gunn Australia Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Gemeinschaftsbildmarke, die einen Hund darstellt - Löschung der Marke bei Ablauf der Eintragung - Antrag auf Verlängerung der Eintragung der Marke - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Art. 78 der Verordndung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 81 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-187/08.
ECLI:EU:T:2010:150Eu Chamb 01 T20.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 12. März 2008 (Sache R 1245/2007‑4) betreffend einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Rodd & Gunn Australia Ltd trägt die Kosten.
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