ECLI:EU:T:2010:208•Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 19. Mai 2010.#Arbeitsgemeinschaft Golden Toast eV gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Golden Toast - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-163/08.
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 19. Mai 2010.#Arbeitsgemeinschaft Golden Toast eV gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Golden Toast - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-163/08.
ECLI:EU:T:2010:208Eu Chamb 06 T19.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 31. Januar 2008 (Sache R 761/2007‑1) über die Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Golden Toast
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Arbeitsgemeinschaft Golden Toast e.V. trägt die Kosten.
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