ECLI:EU:T:2009:200•Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 11. Juni 2009.#ERNI Electronics GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-132/08.
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 11. Juni 2009.#ERNI Electronics GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-132/08.
ECLI:EU:T:2009:200Eu Chamb 06 T11.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 30. Januar 2008 (Sache R 1530/2006‑4) über die Anmeldung des Wortzeichens MaxiBridge als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die ERNI Electronics GmbH trägt die Kosten.
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